Behördenrabatt

Was ist der Behördenrabatt?

  • Behördenangehörige von Sicherheits- und Ordnungsbehörden, Hilfs- und Rettungsdiensten erhalten bei uns auf fast alle dienstlich benötigten Artikel* 10% Rabatt.
    (*ausgeschlossen davon sind generell u.a. bereits reduzierte Waren und ballistische Einlagen/Artikel).

 

Wann wird der Behördenrabatt gewährt?

  • Wenn eine leserliche Kopie des gültigen Dienstausweises VOR der Bestellung bei uns vorliegt. Diese kann in Form einer Ausweiskopie geschehen, welche per Email, Fax oder Brief an uns gesendet wird. Nachträglich werden keine Rabatte gewährt.
  • Wenn die Lieferung per Feldpost in das Einsatzland geschickt wird.

Wichtige Informationen zur Handhabung des Ausweises

  • Der entsprechende Kunde wird als Rabattkunde bei uns gespeichert und der Ausweis umgehend gelöscht bzw. vernichtet.
  • Der Nachweis wird nur einmalig benötigt. Bei zukünftigen Bestellungen wird der mögliche Rabatt automatisch gewährleistet.
  • Für uns irrelevante Daten können gerne unkenntlich gemacht werden.

Bis wann muss der Nachweis erbracht sein?

  • Der Dienstausweis muss VOR der Bestellung bei uns vorliegen, um die Rabatte gewährt zu bekommen.
  • Auf Bestellungen, die bereits bearbeitet, geliefert bzw. berechnet wurden, können wir leider keinen Rabatt bzw. Nachlass mehr gewähren.

Besonderheiten

  • Lieferungen in den Einsatz über die Feldpost in „nicht-europäische“ Länder sind zusätzlich von der deutschen MwSt. befreit.
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